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KK bedeutet Konnektivitäts-Koordination und regelt den formalen Ablauf eines
Provider- / Registrarwechsels.
Ein KK-Antrag muss immer dann gestellt werden, wenn man mit seiner Domain von einem Provider zu einem
anderen umzieht, oder der Inhaber einer Domain wechselt.
Im Laufe des KKs wird der Regierungsstelle für Domains (für .DE-Domains ist das der DeNIC in Deutschland) mitgeteilt, welche Änderungen sich in Bezug auf Admin-C (Domainbesitzer), Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) oder Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) ergeben haben.
Außer dem Antragsteller, sind an dem KK-Prozess der alte und neue Provider und (bei einem Inhaberwechsel) der alte Domaininhaber beteiligt.
Im Regelfall wird der KK-Antrag bei der Registrierungsstelle vom neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers der Domain gestellt.
Der alte Provider wird über den Antrag informiert und muss entweder mit einer ACK (Zustimmung) oder, beispielsweise wenn noch Zahlungen ausstehen, mit einem NACK (Ablehnung) reagieren.
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