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Was ist ein KK-Antrag

KK bedeutet Konnektivitäts-Koordination und regelt den formalen Ablauf eines Provider- / Registrarwechsels.

Ein KK-Antrag muss immer dann gestellt werden, wenn man mit seiner Domain von einem Provider zu einem anderen umzieht, oder der Inhaber einer Domain wechselt.

Im Laufe des KKs wird der Regierungsstelle für Domains (für .DE-Domains ist das der DeNIC in Deutschland) mitgeteilt, welche Änderungen sich in Bezug auf Admin-C (Domainbesitzer), Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) oder Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) ergeben haben.

Außer dem Antragsteller, sind an dem KK-Prozess der alte und neue Provider und (bei einem Inhaberwechsel) der alte Domaininhaber beteiligt. Im Regelfall wird der KK-Antrag bei der Registrierungsstelle vom neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers der Domain gestellt. Der alte Provider wird über den Antrag informiert und muss entweder mit einer ACK (Zustimmung) oder, beispielsweise wenn noch Zahlungen ausstehen, mit einem NACK (Ablehnung) reagieren.


Begriffserklärungen zum KK-Antrag

ACK für "acknowledged"
bedeutet ein Akzeptieren des KK-Antrags durch den bisherigen Provider.

NACK für "not acknowledged"
bedeutet eine Ablehnung des KK-Antrags durch den bisherigen Provider.

LATEACK für "late acknowledged"
Bei einem Providerwechsel für eine Domäne muss der alte Provider dem Providerwechsel (KK-Antrag) zustimmen (ACK). Wenn jedoch zunächst ein KK-Antrag für eine Domäne vom alten Provider abgelehnt wurde (NACK), kann dieser nachträglich zustimmen (LATEACK).

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